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Was ist Europäische Rechtsgeschichte? in English

Der Gegenstand und die Methode rechtshistorischer Forschung können inMPIER Gebäude in Frankfurt/Main verschiedener Weise bestimmt werden. Traditionell wird als Aufgabe der Rechtsgeschichte die Erforschung und Beschreibung der Entwicklungsgeschichte einer bestimmten Rechtsordnung, nämlich derjenigen,  in welcher der jeweilige Rechtshistoriker lebt, angesehen. Dieses Konzept beruht auf der Hoffnung, durch Geschichte nicht nur ein genaueres Verständnis des aktuellen Rechts, sondern auch Unterstützung beim Entwerfen zukünftiger Regeln und Problemlösungen zu gewinnen. 

In den letzten Jahrzehnten war diese Vorstellung allerdings so schweren Erschütterungen ausgesetzt, dass sie heute unter prinzipiellem Ideologieverdacht steht. Dafür ist weniger der empirisch nicht feststellbare Einfluss der Rechtsgeschichte auf die praktische Rechtsgestaltung verantwortlich als vielmehr gewisse Krisen in der Rechts- und Geschichtsauffassung, welche eine an der Schnittstelle dieser Wissenschaften angesiedelte Disziplin doppelt treffen.

Im einzelnen sind es ganz heterogene Faktoren, welche zu einer Verunsicherung der Selbstdeutung der Rechtshistoriker beigetragen haben. Sie können hier nur angedeutet werden: In der Rechtswissenschaft, genauer in der Rechtstheorie, als derjenigen Disziplin, welche Dogmatik und Methode des Rechtsdenkens systematisch reflektiert, hat man bemerkt, dass das Recht seinen einstmals selbstverständlichen Bezug zu einer allgemeinen Gerechtigkeitsidee weitgehend eingebüßt hat. Auch wo die radikale Kritik an "Gerechtigkeit" als einem operationalisierbaren Steuerungswert für gesellschaftliche Prozesse nicht geteilt wird, ist man sich darüber einig, dass die Existenz von Recht nicht mehr ohne weiteres durch Berufung auf das Bemühen um Erkenntnis dessen, was gerechte Ordnung sei, legitimiert werden kann. Zu dieser Auffassung hat einmal die verbreitete Einsicht beigetragen, dass Rechtsnormen weder Gegenstände idealer Vorgegebenheit noch reale, der Erkenntnis aufgegebene Konfigurationen darstellen, sondern ad hoc hergestellte, sprachlich gefasste Regelungsinstrumente für gesellschaftlich relevante Konflikte sind. Zum anderen haben die rapide, ständig weitersteigende Vermehrung der Normenmassen und die Diagnose der zentralen Funktion, welche dem Rechtssystem beim Aufbau der modernen Industriegesellschaft zukam, den Verdacht geweckt, dass eine europäische Lieblingsidee - kodifiziertes Recht als Zuchtmittel gegenüber der Macht - vielleicht eine Illusion gewesen sein könnte. Damit ist den spätindustriellen Gegenwartsgesellschaften der naive Umgang mit der Normativität zum Problem geworden. Recht und Rechtsbewusstsein werden von den verschiedensten Seiten energisch auf ihr Fundament befragt.

Nr. 27, Christophorum Reisken. Gera 1603Von der Geschichtswissenschaft hat die Rechtsgeschichte die unausgetragenen Probleme des Positivismus und Historismus geerbt. Sollte es zutreffen, dass gegenwärtige und historische Realität nur als sprachlich vermitteltes Kommunikationsprodukt fassbar ist, dann sind die gängigen Schemata über Entstehungsbedingungen, Sachkonflikte und Denkentwicklungen des Rechts nur noch bedingt brauchbar. Rechtsgeschichte muss als Wissenschaft von der Geschichte der sozialen Kommunikation über Recht umstrukturiert werden. Dies verlangt eine Eingliederung in die Gesellschaftsgeschichte, welche ihrerseits nach dem Auszug des göttlichen Schöpfers aus der Geschichtswissenschaft einer wie auch immer gearteten Gesellschaftstheorie als Korsett für die "blinden Fakten" bedarf.

Für die Bestimmung des Forschungsgegenstandes der Rechtsgeschichte ergibt sich daraus die Folgerung: Rechtsgeschichte ist ein Teilaspekt der Gesellschaftsgeschichte, hier der Gesellschaftsgeschichte des europäischen Menschen. Dabei wird als Axiom akzeptiert, dass die europäischen Gesellschaften seit dem Mittelalter in beträchtlichem und ständig wachsendem Maße individuelle und gesamtgesellschaftliche Beziehungen mit Hilfe von Normen definiert und geregelt haben. Als Normen gelten alle Sätze mit erwartungssichernder und verhaltenssteuernder Funktion gleich welcher Herkunft. Das Forschungsziel besteht darin, die historische Kommunikation über Normproduzenten, ihre Machtanteile an dieser Kommunikation und ihr Zusammenwirken bei der Organisation der Gesellschaftskörper zu schildern. Dazu gehört auch eine detaillierte Deskription der Normprodukte selbst und der Kommunikationsstrategien und -erfolge, die ihren Einsatz bzw. Nichteinsatz begleitet haben. Es liegt nahe, die Gesamtheit dieser Aspekte zunächst im europäischen Vergleich seit dem Mittelalter zu betrachten. Tieferliegende Schichten werden sich freilich erst bei der Konfrontation des europäischen Befundes mit der Rechtsgeschichte früherer und außereuropäischer Sozietäten enthüllen.

Ihre Forschungslogik bezieht die Rechtsgeschichte aus der Geschichtswissenschaft, ihren Fragehorizont aus der Rechtswissenschaft. Sie konstituiert sich demnach als Grundlagenwissenschaft im Kreuzungspunkt von Geschichte und Theorie des Rechts. Insofern vermag sie beiden Disziplinen Anregung und Hilfeleistung zu bieten, ohne ihre Funktion als Basistheorie der gegenwärtigen akademischen Rechtskunde einzubüßen.

 

 
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