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Aufgaben des Instituts in English

Die universitäre Rechtsgeschichte, wie sie mit durchaus großen quantitativenTagung im MPIER und qualitativen Unterschieden in allen europäischen Staaten gepflegt wird, stellt sich in der Hauptsache als Geschichte der jeweiligen nationalen Rechtssysteme dar. Ein Institut, das sich ganz akzentuiert mit dem transnationalen Vergleich und der Darstellung der europäischen Rechtsentwicklung zu beschäftigen hat, sieht sich zu diesen Forschungsstrukturen nicht in Konkurrenz, sondern weiß sich in einer teils ergänzenden, teils unterstützenden, vor allem aber in einer koordinierenden und kommunikationsverdichtenden Funktion.

Diese Verpflichtung wird noch durch die günstigeren institutionellen Bedingungen unterstrichen, wie sie gerade für eine komparativ interessierte Rechtsgeschichte unter dem Dach der Max-Planck-Gesellschaft bestehen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für die Arbeit an größeren, längerfristigen Forschungsprojekten, wie sie unter universitären Rahmenbedingungen nur ausnahmsweise verwirklicht werden können. So hat sich zwar zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland die Disziplin Rechtsgeschichte in den sechziger und siebziger Jahren infolge der schnellen Strukturveränderungen der Hochschule und auch durch eine fachinterne theoretische und methodologische Umorientierung an den meisten juristischen Fakultäten als Bestandteil des sogenannten Grundlagenstudiums erhalten.

Gegenüber praxisnäheren, nicht zuletzt auch "prüfungsrelevanteren" Fächern musste die im Schnittbereich von Recht, Geschichte und Sozialwissenschaften anzusiedelnde Rechtshistorie ihre forschungspragmatischen Ansprüche jedoch stets verteidigen. Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen werden dabei weitgehend durch die pädagogischen Aufgaben absorbiert. Neben der Lehre ist Forschung an universitären Instituten der Rechtsgeschichte, selbst wenn sie vereinzelt durch Drittmittel unterstützt werden, in aller Regel nur noch befristet, punktuell oder begrenzt auf individuelle Vorhaben möglich. 

Das Max-Planck-Institut kann hingegen anbieten, was zur Entwicklung und Durchführung neuer Konzepte erforderlich ist und eine erfolgversprechende wissenschaftliche Planung für umfangreichere Untersuchungenseinheiten nachhaltig fördern kann: Flexible Forschung im Verbund mehrerer Wissenschaftler unterschiedlicher Methoden- und Disziplinrichtungen, Nationalitäten und Kompetenzen bei einem gleichzeitigen Mindestmaß an personeller und institutioneller Kontinuität.

 

 
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© 2007, Max-Planck-Institut für europ. Rechtsgeschichte, FFM Impressum