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Die universitäre Rechtsgeschichte, wie sie mit durchaus
großen quantitativen
und qualitativen Unterschieden in allen europäischen Staaten
gepflegt wird, stellt sich in der Hauptsache als Geschichte
der jeweiligen nationalen Rechtssysteme dar. Ein Institut,
das sich ganz akzentuiert mit dem transnationalen Vergleich
und der Darstellung der europäischen Rechtsentwicklung zu
beschäftigen hat, sieht sich zu diesen Forschungsstrukturen
nicht in Konkurrenz, sondern weiß sich in einer teils
ergänzenden, teils unterstützenden, vor allem aber in einer
koordinierenden und kommunikationsverdichtenden Funktion.
Diese Verpflichtung wird noch durch die günstigeren
institutionellen Bedingungen unterstrichen, wie sie gerade
für eine komparativ interessierte Rechtsgeschichte unter dem
Dach der Max-Planck-Gesellschaft bestehen. Dies gilt in ganz
besonderem Maße für die Arbeit an größeren, längerfristigen
Forschungsprojekten, wie sie unter universitären
Rahmenbedingungen nur ausnahmsweise verwirklicht werden
können. So hat sich zwar zum Beispiel in der Bundesrepublik
Deutschland die Disziplin Rechtsgeschichte in den sechziger
und siebziger Jahren infolge der schnellen
Strukturveränderungen der Hochschule und auch durch eine
fachinterne theoretische und methodologische Umorientierung
an den meisten juristischen Fakultäten als Bestandteil des
sogenannten Grundlagenstudiums erhalten.
Gegenüber praxisnäheren, nicht zuletzt auch
"prüfungsrelevanteren" Fächern musste die im Schnittbereich
von Recht, Geschichte und Sozialwissenschaften anzusiedelnde
Rechtshistorie ihre forschungspragmatischen Ansprüche jedoch
stets verteidigen. Die vorhandenen personellen und
finanziellen Ressourcen werden dabei weitgehend durch die
pädagogischen Aufgaben absorbiert. Neben der Lehre ist
Forschung an universitären Instituten der Rechtsgeschichte,
selbst wenn sie vereinzelt durch Drittmittel unterstützt
werden, in aller Regel nur noch befristet, punktuell oder
begrenzt auf individuelle Vorhaben möglich.
Das Max-Planck-Institut kann hingegen anbieten, was zur
Entwicklung und Durchführung neuer Konzepte erforderlich ist
und eine erfolgversprechende wissenschaftliche Planung für
umfangreichere Untersuchungenseinheiten nachhaltig fördern
kann: Flexible Forschung im Verbund mehrerer Wissenschaftler
unterschiedlicher Methoden- und Disziplinrichtungen,
Nationalitäten und Kompetenzen bei einem gleichzeitigen
Mindestmaß an personeller und institutioneller Kontinuität.
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